Einfaches Nachrüsten für gesetzeskonforme Ausbringungstechnik
Aufgrund einer Gesetzesänderung wird die bodennahe Ausbringungstechnik bald für alle Flächen Pflicht. Für bestelltes Ackerland gilt die Regelung schon seit drei Jahren, aber auch auf allen Grünlandflächen muss die Gülleausbringung ab dem Jahr 2025 ausschließlich bodennah erfolgen. Um diesen neuen Regelungen gerecht zu werden, ist jetzt der optimale Zeitpunkt, um die eigene Ausrüstung zukunftssicher zu machen.
Aber keine Sorge, nicht die gesamte Ausrüstung muss komplett ersetzt oder teuer neu gekauft werden. Eine effiziente Lösung, um der Gesetzesänderung nachzukommen, ist die Nachrüstung bestehender Technik. Es bietet sich beispielsweise an, alte Fässer effektiv nachzurüsten und durch neue Technologie zu ergänzen.